Geschäfts- und Vertragsbedingungen
Die Fa. Second Point, nachstehend Agentur genannt, wird beauftragt, aufgeführte Waren als Agenturware zu verkaufen.
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Alle Gegenstände werden nur in einwandfreiem Zustand angenommen und zum Verkauf angeboten.
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Kleidungsstücke müssen frisch gereinigt oder gewaschen sein.
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Sollte nachträglich ein Mangel festgestellt werden, wird die Ware aus dem Verkauf genommen oder preislich angepasst.
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Der Verkaufspreis der Agenturware wird gemeinsam mit dem Kunden, welcher durch Unterschrift dieses Vertrages bestätigt, dass er auch Eigentümer der Ware ist, festgelegt.
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Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der vereinbarte Kaufpreis der Ware, wenn diese nach 1 Monat nicht verkauft wurde, nach dem Ermessen der Agentur bis zu 50% reduziert werden kann.
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Vom Verkaufserlös jedes Artikels wird eine Grundbearbeitungsgebühr von 19% in Abzug gebracht. Der Restbetrag wird zwischen Kunde und Agentur hälftig geteilt und gegen Vorlage des die Ware betreffenden original Agenturvertrages in bar ausbezahlt.
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Werden vom Kunden innerhalb eines Kalendermonates nach Vertragsabschluss Warenartikel aus dem Verkauf zurückgenommen, entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 4 Euro je Artikel.
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Wird unverkaufte Ware nicht spätestens 2 Monate nach Vertragsdatum vom Kunden abgeholt, geht sie ohne Ersatzanspruch in den Besitz der Agentur über.
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Für die Schäden an der Ware während der Vertragslaufzeit wird nicht gehaftet.
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Der Anspruch auf den Verkaufserlös erlischt, wenn er nicht innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme der Ware gemacht wird.